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Freiwilliger Verzicht
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Freiwilliger Verzicht
Freiwilliger Verzicht
Freiwilliger Verzicht
auf Essen und Trinken (FVET)

Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) 

Im Zusammenhang mit den Themen Lebensende, Suizidalität und Suizidassistenz kann auch der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) relevant werden, wenn es um die Gestaltung der letzten Lebensphase geht. Beim FVET trifft eine Person die bewusste Entscheidung, meist aufgrund von unerträglichem, andauerndem Leid, auf Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme zu verzichten, um den Sterbeprozess zu beschleunigen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ordnet den FVET jedoch nicht als Suizid ein, da der Prozess bis zu einem gewissen Punkt reversibel ist. Gleichzeitig gibt es verschiedene ethische Einordnungen, die vor dem Hintergrund konfessionell gebundener Einrichtungen relevant sein können.

Grundsätzlich benötigt der Weg des FVET eine engmaschige und professionelle Begleitung.

Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken setzt die Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Person voraus.

Idealerweise gehen dem FVET mehrere offene Gespräche voraus, in denen die Entscheidung ausführlich besprochen und dokumentiert wird.

Dabei sollten die versorgenden bzw. begleitenden Personen ausreichend klären, welche Hintergründe den Sterbewunsch auslösen. Auch sollten bisherige palliative und pflegerische Maßnahmen reflektiert werden und überprüft werden, welche alternativen Handlungsmöglichkeiten zum FVET bestehen.

Grundsätzlich sollte der FVET unter Einbezug aller relevanten Akteur*innen gut vorbereitet werden.

Wesentliche Aspekte sind unter anderem die Aufklärung über mögliche Belastungen während des FVET sowie die Einbindung von An- und Zugehörigen in Rücksprache mit der betroffenen Person. Außerdem sollte die Einbindung verschiedener Fachpersonen erfolgen, wie Palliativmedizinerinnen, Psychologinnen oder Seelsorger*innen, um die betroffene Person umfassend begleiten zu können.

Die Dauer bis zum Sterben durch den FVET kann nicht genau bestimmt werden und variiert stark, meist zwischen 7 und 30 Tagen.

Besonders der gesundheitliche Ausgangszustand der betroffenen Person spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Um die Symptomlast und Nebenwirkungen möglichst gering zu halten, empfiehlt die DGP einen schrittweisen Ablauf:

Die Nahrungs- bzw. Kalorienzufuhr wird nach und nach reduziert, während die Trinkmenge zu Beginn beibehalten oder sogar erhöht wird.

Später wird auch die Flüssigkeitszufuhr auf ein Maß reduziert, das das Leben nicht verlängert (siehe Abbildung).

FVET

Mögliche Symptome innerhalb des Prozesses können sein:

  • Durst- und Hungergefühle  (letzteres meist nur kurzzeitig)
  • Mundtrockenheit,
  • Kreislaufbeschwerden
  • Schmerzen
  • oder eine reduzierte Körperwahrnehmung

Diese Beschwerden lassen sich durch fachliche Begleitung und geeignete Maßnahmen jedoch oftmals lindern.

Der FVET ist ein Prozess, der eine engmaschige Begleitung durch geschulte Personen erfordert, um auftretende Symptome und Beschwerden adäquat versorgen zu können.

Die DGP empfiehlt, den FVET in Hospizen oder stationären Pflegeeinrichtungen mit Hospizkultur durchzuführen. Wenn der Verzicht zu Hause erfolgt, sollte eine 24-Stunden-Begleitung gewährleistet sein oder eine durchgehende Rufbereitschaft, beispielsweise durch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Besonderes Augenmerk liegt in der pflegerischen Versorgung bspw. auf der Mundsorge, da das Austrocknen der Schleimhäute für die sterbewillige Person besonders belastend sein kann. Auch können Rituale etabliert werden, die den Tag der sterbewilligen Person strukturieren und ihr Halt geben.

Nicht zuletzt ist auch die mentale Unterstützung der An- und Zugehörigen wichtig, da der Entschluss der nahestehenden Person ambivalente Gefühle und Widerstände auslösen kann.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Die DGP grenzt den FVET klar vom Begriff des Sterbefastens ab, da dies traditionell als zeitlich limitiertes Fasten verstanden wird, als Heilmethode gilt und nicht das Sterben zum Ziel hat. Außerdem unterscheidet sich der FVET davon, dass Menschen in ihren letzten Lebenstagen oftmals spontan und unbewusst die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme einstellen

Ihr Kontakt zu uns

Johanna  Möller

Johanna Möller

Referentin für Suizidprävention in Altenhilfe und hospizlich-palliativer Versorgung | Bereich Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe
Georgstr. 7
50676 Köln